Mit der Einführung der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ hat die EU eines klargestellt: Nachhaltigkeitsinformationen sind in Zukunft genauso relevant wie Finanzinformationen. Die CSRD und die dazugehörigen„European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) setzen den Rahmen für die erweitertete nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht. Aktuell läuft die Übertrag in deutsches Recht. Deutlich ist aber jetzt, im Frühjahr 2023, schon: Künftig mehr als 1.000 Nachhaltigkeits-Datenpunkte beantwortet zu müssen, ist nichts, was mal so schnell nebenbei und kurz vor Abgabe erledigt werden kann.
Mehraufwand, der belohnt wird
Auf dem Weg zur Klimaneutralität in 2050 haben die Mitgliedsstaaten der EU und die Wirtschaft noch viel zu tun. Wie so oft, sollen Standards helfen, mehr Transparenz und mehr Verbindlichkeit zu schaffen. Letztlich sollen die ESRS zu mehr Handlungsorientierung in Sachen Nachhaltigkeit von Umwelt, Sozialem und Governance beitragen.
So weit, so gut. Doch für die meisten Unternehmen ist dies eine völlig neue Aufgabe, deren Vorlauf nicht zu unterschätzen ist. Berichtserfahrene Kolleg*innen in Konzernen, die schon länger unter eine erweiterte Pflicht fallen, sprechen von langwierigen Prozessen, bis man endlich die benötigen Datenpunkte und Informationen greif- und messbar machen konnte. Insbesondere bei der Einführung, dem sogenannten Set up, verlangt das aufwändige Vorhaben einiges von allen Beteiligten und Ausführenden.
Künftig werden rund 15.000 Unternehmen unter die Regelung fallen, darunter das Gros der EVU und Stadtwerke. Sie alle können und sollten sich an Unternehmen orientieren, die sich schon auf den Nachhaltigkeitsweg gemacht haben. Von denen ist zu hören: Der Aufwand für einen gut überlegten und ausführlichen Set up zahlt sich mittelfristig aus. Springt man im Set up zu kurz, fällt einem dies später auf die Füße.
Zahlen, Risiken und Chancen
Wenn Sie erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 nach CSRD Bericht erstatten müssen – das machen Sie in 2026 – sollten Sie jetzt, in 2023, die Vorarbeiten starten. Warum gefühlt „so früh“? Unter anderem deshalb, weil es nicht „nur“ um ein paar Kennzahlen geht, die künftig in elektronischer Form im Lagebericht abgegeben werden müssen. Vielmehr müssen Sie ausführlich zu Strategievorhaben, Umsetzungserfolgen oder -misserfolgen, Prozessen, Risiken, Chancen und Auswirkungen auf Umwelt, Mitarbeiter*innen, Ressourcen, Kund*innen, Gesellschaft und Governance Stellung nehmen. Und das jeweils mit Blick auf kurz-, mittel- und langfristige Perspektiven.
Die umfassende Wesentlichkeitsanalyse nach dem Grundsatz der Doppelten Materialität ist keine freundliche Kür, sondern verpflichtender Ausgangspunkt. Es gilt den CO2-Fußabdruck zu ermitteln, Maßnahmen zur THG-Reduzierung zu identifizieren, umzusetzen und nachzuhalten, potenzielle finanzielle Risiken in Abhängigkeit von Umweltverschmutzung, Arbeitnehmer*innen, Kunden*innen oder Wasserressourcen einzuschätzen. Die Transformationsfähigkeit des Unternehmens ist ebenso einzuordnen wie seine Due Dilligence Prozesse.
Ein Anstoß zum Handeln
Bei entsprechender Konsequenz bleibt kaum ein Stein, der nicht umgedreht wird. Das heißt auch, dass Sie unweigerlich zahlreiche Prozesse sowie strategische Ziele und operative Maßnahmen überprüfen, einführen oder optimieren. Ein umfangreiches Vorhaben, das nur mit entsprechenden zeitlichen und fachlichen Ressourcen zu bewältigen ist.
Auf jeden Fall ist das Management-Team wie auch das gesamte Unternehmen gefragt, um bis zum 1.1.2025 Messpunkte und Monitoringsysteme an den richtigen Stellen installiert zu haben. Der Lohn: nachhaltiger Mehrwert für sich und künftige Generationen.